Rechtsprechung
LG Stade, 06.10.2022 - 8 O 31/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
VWG §§ 8, 5, 3; StGB § 278
Wettbewerbswidrigkeit; Bescheinigung einer vorläufigen Impfunfähigkeit (Covid) - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Vorläufige Corona-Impfunfähigkeitsbescheinigungen
Verfahrensgang
- LG Stade, 06.10.2022 - 8 O 31/22
- OLG Celle, 14.03.2023 - 13 U 54/22
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 13.12.2018 - I ZR 3/16
Mietwagen-App "UBER Black" unzulässig
Auszug aus LG Stade, 06.10.2022 - 8 O 31/22
Zu dem erforderlichen Teilnehmervorsatz gehört neben der Kenntnis der objektiven Tatumstände der zumindest bedingte Vorsatz in Bezug auf die Haupttat, der das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit der Haupttat einschließt (BGH GRUR 2013, 301; BGH, Urteil vom 13.12.2018, I ZR 3/16 , Uber Black II).Die höchstrichterliche Rechtsprechung geht jedoch auch bei juristischen Person und öffentlichen-rechtlichen Körperschaften vom Vorliegen eines solchen Vorsatzes aus (vergleiche hierzu BGH, Urteil vom 12.7. 2012, I ZR 54/11 ; BGH, Urteil vom 13.12.2018, I ZR 3/16 , Uber Black II).
- BGH, 12.07.2012 - I ZR 54/11
Solarinitiative
Auszug aus LG Stade, 06.10.2022 - 8 O 31/22
Zu dem erforderlichen Teilnehmervorsatz gehört neben der Kenntnis der objektiven Tatumstände der zumindest bedingte Vorsatz in Bezug auf die Haupttat, der das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit der Haupttat einschließt (BGH GRUR 2013, 301; BGH, Urteil vom 13.12.2018, I ZR 3/16 , Uber Black II).Die höchstrichterliche Rechtsprechung geht jedoch auch bei juristischen Person und öffentlichen-rechtlichen Körperschaften vom Vorliegen eines solchen Vorsatzes aus (vergleiche hierzu BGH, Urteil vom 12.7. 2012, I ZR 54/11 ; BGH, Urteil vom 13.12.2018, I ZR 3/16 , Uber Black II).
- LG Frankfurt/Main, 06.04.2021 - 26 Qs 2/21
Masken-Attest als Gesundheitszeugnis
Auszug aus LG Stade, 06.10.2022 - 8 O 31/22
Gesundheitszeugnisse im Sinne des § 278 StGB sind Bescheinigungen über den gegenwärtigen Gesundheitszustand eines Menschen, über frühere Krankheiten sowie ihre Spuren und Folgen oder über Gesundheitsaussichten, wobei auch Angaben tatsächlicher Natur, so etwa über erfolgte Behandlungen bzw. deren Ergebnis, erfasst sind (vgl. Landgericht Frankfurt am Main NStZ-RR 2021, 282 m.w.N, Beck online).Nicht erforderlich ist, dass die Bescheinigung eine Diagnose oder Befundtatsachen enthält (vgl. Landgericht Frankfurt am Main NStZ-RR 2021, 282, m.w.N., Beck online).
- BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12
Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers - …
Auszug aus LG Stade, 06.10.2022 - 8 O 31/22
Der Beklagte zu 2. haftet hier als Geschäftsführer der Beklagten zu 1. persönlich aufgrund einer eigenen wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht, da er ein auf Rechtsverletzungen angelegtes Geschäftsmodell selbst ins Werk gesetzt hat ( BGH, Urteil vom 18.6.2014, I ZR 242/12 ). - BGH, 16.06.2016 - I ZR 46/15
Orthopädietechniker - Wettbewerbsverstoß: Erfordernis der Meisterpräsenz bei …
Auszug aus LG Stade, 06.10.2022 - 8 O 31/22
Insoweit handeln beide Beklagten mangels Täterqualifikation zwar nicht als solche, wohl aber als Teilnehmer des Wettbewerbsverstoßes der unterzeichnenden Ärztin (vgl. hierzu BGH GRUR 2017, 194), da sie vorsätzlich an der Verwirklichung des objektiven Tatbestands der Zuwiderhandlung durch diese Ärztin mitgewirkt haben (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 14.4.1994, I ZR 12/92 ). - BGH, 15.02.1963 - 4 StR 404/62
Überquerung von Bahngleisen bei geöffneter Bahnschranke - Begriff der "Gefahr" - …
Auszug aus LG Stade, 06.10.2022 - 8 O 31/22
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für die Annahme einer konkreten Gefahr erforderlich, dass eine nach der allgemeinen Lebenserfahrung im Einzelfall zu beurteilende naheliegende Gefahr erforderlich ist, die auf einen unmittelbar bevorstehenden Schaden hindeutet, soweit keine plötzliche Wendung eintritt, sodass es nur noch vom Zufall abhängt, ob dieser eintritt oder nicht (vergleiche hierzu BGH, Urteil vom 15.2.1963, 4 StR 404/62 ). - BGH, 14.04.1994 - I ZR 12/92
GmbH-Werbung für ambulante ärztliche Leistungen - Berufswidrige Werbung
Auszug aus LG Stade, 06.10.2022 - 8 O 31/22
Insoweit handeln beide Beklagten mangels Täterqualifikation zwar nicht als solche, wohl aber als Teilnehmer des Wettbewerbsverstoßes der unterzeichnenden Ärztin (vgl. hierzu BGH GRUR 2017, 194), da sie vorsätzlich an der Verwirklichung des objektiven Tatbestands der Zuwiderhandlung durch diese Ärztin mitgewirkt haben (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 14.4.1994, I ZR 12/92 ).
- OLG Celle, 14.03.2023 - 13 U 54/22 unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Stade vom 6. Oktober 2022 zum Aktenzeichen 8 O 31/22 die Klage abzuweisen.